Ghostwriting

Legalität von Ghostwriting

Akademische Ghostwriting Services werden in eingängigen Jobbörsen für Texter und ihre Kundschaft vollkommen offen beworben. Gleichzeitig hat es über die Jahre immer wieder politische Skandale gegeben, wenn sich herausstellte, dass Politiker von Rang und Namen ihre eigenen Studienarbeiten nicht selbst geschrieben haben. Eine recht widersprüchliche Konstellation, bei der sich rasch die naheliegende Frage stellt: Wie steht es um die Legalität von Ghostwriting? Ist es nun erlaubt oder nicht? Und wenn ja – mit welchen Einschränkungen? Diesen und weiteren Fragen rund um die Legalität von Ghostwriting soll der folgende Blogbeitrag nachgehen.

Rechtliche Definition: Ghostwriting

Rein rechtlich betrachtet tritt jede Person als Ghostwriter auf, sobald diese einen Text verfasst, jedoch nicht öffentlich als Verfasser/in in Erscheinung tritt und die Nutzungsrechte an dem Text dem Auftraggeber überlässt. Das ist durchaus kein unüblicher Vorgang. Schon seit der Antike gibt es beispielsweise Redenschreiber, die dieser Definition nach ebenfalls Ghostwriter sind/waren. Ghostwriter sind immer dann gefragt, wenn (oftmals öffentliche) Personen einen Text verfassen müssen, dafür aber nicht die Zeit oder das Talent besitzen. Das kann ganz unterschiedliche Größenordnungen annehmen. Seien es Pressemitteilungen, Reden oder gar ganze Biografien. Gerade im Bereich der Autobiografien ist es keineswegs unüblich, dass Prominente einen Ghostwriter engagieren (teilweise werden unterstützende Autoren jedoch durchaus auch namentlich genannt). Und auch viele der Verkaufs- und Blogtexte im Netz gehen oftmals auf Ghostwriter oder entsprechende Agenturen zurück. 

Rein rechtlich ist das Ghostwriting eine Vertragsarbeit bzw. Auftragsarbeit im Sinne von § 631 BGB (Werkvertrag). Somit steht die Legalität von Ghostwriting auf demselben rechtlichen Fundament wie jede andere vertraglich vereinbarte Auftragsarbeit – wie bspw. die Anfertigung eines Maßanzugs. Eine Besonderheit beim Ghostwriting besteht jedoch darin, dass auch die Nutzungsrechte am Text explizit im Vertrag vom Ghostwriter an den Auftraggeber abgetreten werden müssen. Das Nutzungsrecht kann dabei als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten werden:

  • Einfaches Nutzungsrecht: Jeder kann den Text in seinem Sinne nutzen (ähnlich wie ein lizenzfreies Foto).
  • Ausschließliches Nutzungsrecht: Das Nutzungsrecht geht allein und exklusiv auf den Auftraggeber über.
  • Das Urheberrecht bleibt – sofern nicht explizit anderweitig vereinbart – beim Ghostwriter.

In diesem Sinne ist Ghostwriting keineswegs illegal, da es sich meist um werbende, repräsentative bzw. publizistische Texte handelt. Doch wie sieht die Sache aus, sobald es um akademische Meriten geht, die ja eigentlich von einer geistigen Eigenleistung ausgehen?

Wann ist akademisches Ghostwriting legal?

Im akademischen Bereich bewegt sich das Ghostwriting mitunter in einer Grauzone. So sollen Arbeiten (insbesondere so sie prüfungsrelevant sind) eigentlich eine Eigenleistung der studierenden Person darstellen. Gleichzeitig ist es aber keineswegs illegal, Hilfsangebote wahrzunehmen. Würden Sie also einen Ghostwriter beauftragen, die gelieferte Arbeit jedoch nur als Vorlage nutzen, so würde sich das rechtlich in dieser besagten Grauzone bewegen.

Ausschlaggebend für die Frage der Legalität des akademischen Ghostwritings ist auch, ob es sich um prüfungsrelevante Inhalte handelt. So ist es prinzipiell für Studierende vollkommen legal, eine Hausarbeit oder ein Essay durch einen Ghostwriter schreiben zu lassen. Jedoch ändert sich das schlagartig, wenn diese Arbeit als Prüfungsleistung eingereicht wird. Solche Prüfungen werden unter eidesstattlicher Erklärung, dass es sich um eine Eigenleistung handelt, abgegeben. Liefern Sie diese Erklärung ab und reichen dann eine Arbeit ein, die vollständig auf die Bemühungen eines Ghostwriters zurückgeht, liegt tatsächlich eine Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB sowie eine Täuschung der Universität vor.

Es kommt also entscheidend darauf an, in welchem Umfang diese Texte von Ihnen genutzt werden. Wenn Sie den Text nur als Vorlage verwenden, handelt es sich technisch gesehen wieder um ein (grundsätzlich legales) Hilfsangebot. So spricht nichts dagegen, dass Sie sich Hilfe bei Literaturrecherche und Textstruktur einholen. Ferner kann ein solches Hilfsangebot auch periphere Dienstleistungen wie Lektorat, Gliederungen etc. beinhalten. Sobald ein Ghostwriter in diesem Sinne in Vorleistung tritt, der resultierende Text jedoch nur als erster Entwurf genutzt wird, den Sie vor der Einreichung noch umfassend verändern, dann ist Ghostwriting auch mit Blick auf Prüfungsarbeiten legal. Die Texte dürfen eben nur nicht unverändert übernommen werden. 

Warum akademisches Ghostwriting keineswegs selten ist

Bei den meisten Studierenden wird davon ausgegangen, dass sie akademisch auf der Höhe sind und eine ausreichende Sprachbegabung mitbringen. Das mag bis zu einem gewissen Grad zutreffen. Doch gerade in sprachfernen Studiengängen (Naturwissenschaften, Mathematik etc.) gibt es durchaus viele Studierende, die sich mit schriftlichem Ausdruck schwertun – selbst wenn sie inhaltlich fit sind. Erkennen Sie sich darin wieder? Dann spricht nichts dagegen, unsere Vorleistungen als solche anzunehmen! Nicht zuletzt können Sie selber davon profitieren, da Sie die Arbeit ja eigenständig sichten und anpassen müssen, die später unter Ihrem Namen abgegeben wird. Dies kann durchaus als wichtige Erfahrung und Lernhilfe für künftige akademische Arbeiten dienen.

Natürlich stehen die Hochschulen prinzipiell vor der Schwierigkeit, dass gewissenhaftes Ghostwriting enorm schwer nachzuweisen ist; geschweige denn inwieweit es als Vorlage gedient hat oder eins zu eins übernommen wurde. Seriöse Ghostwriting-Arbeiten, wie wir sie bieten, sind (gerade vor dem akademischen Hintergrund) immer Unikate, die nirgendwo anders in Erscheinung treten und naturgemäß diskret abgewickelt werden. Dies gehört zu unserem Selbstverständnis als Ghostwriter sowie als Dienstleister!