Beurteilungsspielraum von Prüfern hinsichtlich der Prüfungsleistung von Studierenden

Beurteilungsspielraum von Prüfern hinsichtlich der Prüfungsleistung von Studierenden

Im bildungswissenschaftlichen Kontext stellt der Beurteilungsspielraum von Prüfern sowie Prüferinnen in Bezug auf die Prüfungsleistung von Studierenden ein wichtiges Segment dar. Dieser wesentliche Teilbereich, welcher zusammen mit anderen ausschlaggebenden Kriterien in seiner Gesamtheit die Zusammensetzung der Endbenotung ergibt, ist in etlichen Fällen eine Thematik von entscheidender Bedeutung. Hierbei weist der Beurteilungsspielraum inhaltlich komplexe Fragestellungen auf, die verschiedene Aspekte wie etwa die Objektivität von Bewertungen, die Gültigkeit vorgegebener Bewertungskriterien, den Einfluss von persönlichen Vorlieben oder mögliche Voreingenommenheiten berücksichtigen. In den nachfolgenden Erläuterungen werden die jeweiligen wichtigen Punkte im Rahmen des Beurteilungsspielraumes sowie die sich hieraus abgeleitete akademische Perspektive erörtert.

Die objektive Bewertung von Prüfungsleistungen

Innerhalb der Bewertung von Prüfungsleistungen der Studierenden erlaubt der Bewertungsspielraum dem Prüfer oder der Prüferin in seiner eigentlichen Definition eine gewisse Variabilität, sodass diesem Umstand eine große Bedeutung zukommt. Im Kern obliegt den Prüfenden die wichtige Aufgabe, die erbrachten Leistungen der Studierenden objektiv und fair zu beurteilen. Im Zuge des Spielraumes bleibt jedoch auch ein Teil für subjektive Einschätzungen und Bewertungen, welcher sich auf unterschiedliche Weise auswirken oder wahrgenommen werden kann. Hierbei spielen auch andere Faktoren wie die Art der Prüfungsaufgabe, die einzelnen Bewertungskriterien und die zugrunde liegenden Erwartungen an die Studierenden eine Rolle.

Bewertungsspielraum von Prüfenden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren

Im Regelfall basiert die Bewertung von Prüfungsleistungen auf vorher festgelegten Kriterien, die den Studierenden im Vorwege bekannt gemacht wurden. Diese Kriterien gelten als Leitlinien für die eigentliche Bewertung und gewährleisten den Prüfenden eine bessere zielgerichtete Vergleichbarkeit der nachgewiesenen Leistungen. Im Zusammenspiel mit der belassenen Flexibilität im Sinne einer Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie beispielsweise der Originalität der Ausarbeitungen, der Qualität der Argumentation oder der Beherrschung des Fachwissens, entsteht die Gesamtbeurteilung.

Objektive Entscheidungsfindung mit Ermessensspielraum

Ein weiterer Aspekt im Rahmen des Beurteilungsspielraumes von Prüfenden ist die optionale Möglichkeit, individuelle Umstände oder andere besondere Bedingungen und Gegebenheiten zu berücksichtigen. So können Situationen auftreten, in denen Studierende aufgrund persönlicher oder gesundheitlicher Problematiken nicht in der Lage sind, ihr volles Leistungspotenzial abzurufen. Der Bewertungsspielraum von Prüfenden kann auch in derartigen Fällen innerhalb einer angemessenen Weise zum Tragen kommen, um diese besonderen Umstände zu berücksichtigen. So zeigen sich zum Beispiel gewisse von den Prüfern sowie Prüferinnen getroffene Ermessensentscheidungen über die Vergabe von Bonuspunkten oder anderen innerhalb der Prüfung erbrachten Leistungsauszügen.

Beurteilungsspielraum im Sinne von Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Auch wenn der Beurteilungsspielraum den Prüfern oder Prüferinnen ein gewisses Maß an Flexibilität belässt, steht die wesentliche Bedeutung einer objektiven, fairen Bewertung im Vordergrund. Damit ist die grundlegende Voraussetzung eine nachvollziehbare und transparente Bewertung durch die Prüfenden sowie ihre damit verbundene Vorgehensweise. Die Anwendung klar definierter Kriterien, welche offengelegt und auch den Studierenden kommuniziert wurden, ist hierbei von grundlegender Bedeutung. 

Darüber hinaus sollten Prüfer und Prüferinnen eigene Vorlieben oder Voreingenommenheiten deuten sowie erkennen können, um etwaige Fehlbewertungen so weit wie nur irgend möglich auszuschließen. Um innerhalb der Beurteilung und Bewertung das höchste Maß an Objektivität sicher zu stellen, stehen den Prüfenden verschiedene weiterführende Maßnahmen zur Verfügung. Hierbei können diese etwa auf die Nutzungsmöglichkeit einer doppelten oder anonymisierten Bewertung zurückgreifen. Durch derartige Optionen werden die Einflüsse persönlicher Voreindrücke reduziert und die neutrale Objektivität im Rahmen der Leistungsbeurteilung gesteigert. 

Beurteilungsspielraum als wesentlicher Bestandteil im Bewertungsprozess

Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass alle Prüfer und Prüferinnen im Rahmen Ihrer Gesamtbeurteilung nach Besten Wissen und Gewissen handeln. Hierbei ist naturgemäß selbstverständlich, dass der zugestandene Beurteilungsspielraum bei der Überprüfung von Studienleistungen keinen willkürlichen Entscheidungen oder Ungerechtigkeiten unterliegt. Die grundlegenden Entscheidungen innerhalb der Bewertungen durch die Prüfer und Prüferinnen sollten begründbar sein, damit den Studierenden die Möglichkeiten von Rückmeldungen zur Verfügung stehen, die auch dazu dienen können, erbrachte Leistungen zukünftig verbessern zu können.

Im Gesamtbild stellt der Beurteilungsspielraum von Prüfern und Prüferinnen einen wichtigen Bestandteil im Bewertungsprozess dar. Er gewährleistet eine angemessene Berücksichtigung von individuellen Aspekten der erbrachten Leistung von Studierenden und erlaubt es, eine faire, objektive sowie nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen. Der Rahmen dieser grundlegenden Beurteilungskriterien trägt dazu bei, die Qualität und Gerechtigkeit innerhalb des Bildungssystems zu verbessern, damit den Studierenden ein qualifiziertes, wertschätzendes sowie aussagekräftiges Feedback an die Hand gegeben werden kann.

Fehleinschätzungen im Zuge des Beurteilungsspielraumes

Trotz der hohen Anforderungen im Zusammenhang der Bewertung von Studienleistungen und den damit verbundenen Ansprüchen beim Beurteilungsspielraum von Prüfenden kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Fehler sind menschlich und oftmals machen kleine Unaufmerksamkeiten oder Nuancen innerhalb der Bewertung einen gravierenden Unterschied aus. So kann im Ergebnis eine Prüfungsleistung stehen, die sich die Studierenden mitunter nicht erklären können oder die bei näherer Betrachtung eine andere Gesamtbeurteilung ergibt. 

Hierbei stellt sich eventuell die Frage, ob die richtigen Bewertungsmaßstäbe angelegt oder ob Ergebnisse falsch beurteilt wurden. Auf dem Internetportal von Ghosts-of-Writers, der Agentur für akademisches Ghostwriting habe Sie die Möglichkeit von umfangreichen Expertenleistungen in verschiedenen Fachbereichen der Bildung wie etwa der Prüfungsbegutachtung zu profitieren. Nutzen Sie für weiterführende Informationen oder Fragen die Kontaktoptionen auf www.ghosts-of-writers.de und lassen Sie sich im Zuge Ihres persönlichen Anliegens eingehend beraten.